{"id":396,"date":"2024-05-21T15:39:20","date_gmt":"2024-05-21T13:39:20","guid":{"rendered":"https:\/\/neu.trapp-fahrschulen.de\/?page_id=396"},"modified":"2024-05-21T15:39:21","modified_gmt":"2024-05-21T13:39:21","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/neu.trapp-fahrschulen.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>1.) Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrsch\u00fcler nach den Vorschriften der Fahrsch\u00fcler-Ausbildungsverordnung gewissenhaft auszubilden und diesen bei der Abwicklung des beh\u00f6rdlichen Antragsverfahrens zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.) Der Fahrsch\u00fcler hat die als Anlage beigef\u00fcgten Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlichen Bestandteil des Ausbildungsvetrages an. Dar\u00fcber hinaus versichert der Fahrsch\u00fcler, dass alle Angaben zu seiner Person vollst\u00e4ndig und korrekt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3.) Preise und Entgelte, die im Rahmen dieses Ausbildungsvetrages vereinbart wurden, sind vom Tage des Vertragsabschlusses an 4 Monate lang g\u00fcltig. Danach k\u00f6nnen diese gem\u00e4\u00df der dann geltenden Preisliste angepasst werden. Amtliche Geb\u00fchren f\u00fcr die Pr\u00fcforganisationen werden zus\u00e4tzlich erhoben und durch diese festgelegt. Art und H\u00f6he der Geb\u00fchren k\u00f6nnen in der Fahrschule eingesehen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.) Die im Ausbildungsvertrag aufgef\u00fchrte Grundbetrag wird mit Abschluss des Ausbildungsvertrages f\u00e4llig und ist vor Antritt der Ausbildung zu bezahlen. Entgelte f\u00fcr Fahrstunden sind jeweils vor deren Beginn zu bezahlen. Lehrmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>5.) Alle Rechnungen, Entgelte und von der Fahrschule verauslagten Geb\u00fchren sind vor der Pr\u00fcfung zu bezahlen. Anderenfalls kann die Fahrpr\u00fcfung nicht abgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6.) Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. K\u00f6nnen diese nicht wahrgenommen werden, muss eine Absage sp\u00e4testens einen Werktag vorher erfolgen. Anderenfalls ist die Fahrschule berechtigt, die reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.) Der Fahrsch\u00fcler versichert, dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung seiner Person zum F\u00fchren von Kraftfahrzeugen im Sinne der FeV \u00a7\u00a7 11, 12, 13 und 14 begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.) Mit der Erfassung und elektronischen Speicherung seiner pers\u00f6nlichen Daten zum Zwecke der Ausbildung und Vetragsabwicklung erkl\u00e4rt sich der Fahrsch\u00fcler einverstanden.<\/p>\n\n\n\n<p>9.) Vor der ersten Teilnahme am theoretschen Unterricht ist der Grundbertrag mittels einer der in Punkt 11 aufgef\u00fchrten Zahlungsm\u00f6glichkeiten, f\u00fcr die beantragte Klasse zu entrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.) Die anfallende T\u00dcV Geb\u00fchr muss separat nach Aufforderung des T\u00dcV\u00b4s VOR der jeweiligen Pr\u00fcfung selbst\u00e4ndig get\u00e4tigt werden. Falls es nicht rechtzeitig geschehen ist, behalten wir uns vor das anfallende Entgeld zur Pr\u00fcfungsvorstellung zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.) Vor Absolvierung der ersten Fahrstunde, ist eine Anzahlung in H\u00f6he von 500,00 \u20ac erforderlich, nach Verbrauch dieser 500,00 \u20ac wird jeweils zum 01. sowie zum 15. eines Monats eine Rechung in Papier- oder elektronischer Form zugestellt. Die 500,00 \u20ac Anzahlung, sowie weitere Rechungsbetr\u00e4ge k\u00f6nnen via Paypal, \u00dcberweisung, EC cash in unseren Filialen, oder per Barzahlung ebenfalls in unseren Filialen erfolgen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.) 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